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Compliance - oder
sagen Sie einfach Regelkonformität
Mit einem Drehbuch die Komplexität
reduzieren

Alle Welt
spricht von Compliance, zuerst im Zusammenhang mit der IT, heute mit
der gesamten Unternehmensführung. Damit Compliance gelebt werden
kann, muss diese Regelkonformität zu Ihrer Unternehmenskultur
passen.
Die Grundlagen für Compliance bilden Gesetze, in Ihrem
Unternehmen selbst vorgegebenen Werte, die gültige Strategie und
die aktuell vorgegebenen Ziele. Alle diese Regelwerke finden sich
heute in Ihren Geschäftsprozessen und damit auch in der IT
(Informationstechnologie) wieder. Somit gilt es, Änderungen in den
Grundlagen und damit in den aktuell gültigen Regelwerken auch
direkt in der IT abzubilden. Dies ist ganz unabhängig davon, ob
diese Regelwerke von außen vorgegeben sind, wie dies bei Gesetzen
und Verordnungen der Fall ist, ob Sie diese mit Kunden und
Lieferanten in Form von Verträgen vereinbart haben oder ob Sie sich
diese als Wertecodex oder Organisationsanweisung für Ihr
Unternehmen selbst gegeben haben.
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Eine
Definition:
Mit Compliance (Befolgung, Einwilligung, in compliance
with) werden Maßnahmen beschrieben, die zur Einhaltung von
Regelwerken und Werten in einem Unternehmen erfolgen. Dazu gehört
auch der Umgang mit (digitalisierten) Daten und Informationen. |
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Das
Zusammenwirken von inneren Werten und vorgegebenen Gesetzen hat uns
an vielen Stellen überrascht." (QM-Manager). |
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Compliance erscheint komplex
Die ersten Veröffentlichungen zu Compliance kamen von
Softwareanbietern und Wirtschaftsprüfern. Es ist sicher erlaubt,
hier ein gewisses Maß an Eigeninteresse zu vermuten, denn die
beschriebene Komplexität und Regelungsvielfalt stellte bisherige
Managementsysteme und IT-Dokumentationen weit in den Schatten. Dabei
konnte der Anschein aufkommen, dass Compliance auf einer
gesetzlichen Grundlage fußt. Dies ist ganz klar nicht der Fall. Spätestens,
wenn die Widersprüche, mit denen sich Compliance sehr schnell
auseinander setzen muss, gesehen werden und die Frage auftaucht,
welche der Regeln gilt denn nun für uns, ist sichtbar, dass hier für
jedes Unternehmen selbst Entscheidungen getroffen werden, welche
Regeln in welcher Form als relevant angesehen werden.
Widersprüche
lösen
Ein beispielhafter
Widerspruch, den es in einem Unternehmen zu lösen gilt, ergibt sich
aus der Archivierung, also dem Umgang mit eMails und anderen
elektronischen Dokumenten. Auf der einen Seite gebietet das deutsche
Datenschutzgesetz einen hoch sensiblen Umgang mit eMails, die an im
Unternehmen beschäftigten Personen zugestellt werden. Auf der
anderen Seite erfordern sowohl die Aufbewahrungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches als auch der Steuergesetze die nachhaltige
Archivierung und Zuordnung zu einzelnen Vorgängen von
steuerrelevanten Informationen. Noch größer wird der Widerspruch,
wenn im Umgang mit angelsächsischen Ländern die Verordnung des Sarbanes-Oxley
Act (SOX) greifen. Hier kann
die gegnerische Partei aus einer Geschäftsverbindung auf die
Herausgabe aller Korrespondenz der letzten zwei Jahre bestehen.
Reduzierung der Komplexität
Welche Widersprüche bei der systematischen Überprüfung von
gültigen Regeln auf das Unternehmen wirken, wird nicht zuletzt von
dessen Struktur beeinflusst. So können unterschiedliche Geschäftsfelder
durch sich teilweise widersprechende technische Normen und
Sicherheitsmaßnahmen geprägt sein oder verschiedene Standorte im
Ausland konträr wirkenden Rechtssystemen dienen. Damit die
notwendigen Entscheidungen, und nur die Unternehmensleitung kann und
muss diese treffen, welche Regelwerke in welcher Form in die täglichen
Geschäftsprozesse einfließen, gilt es, die Reduzierung der
Komplexität umzusetzen.
Dabei kann eine Matrix helfen, die in der auf der einen Seite
festgehalten wird, in wie weit ein Regelwerk für das Unternehmen
relevant ist und auf der anderen Seite wird aufgeführt, welche
Managementsysteme von den Regelwerken direkt betroffen sind und
welche Ausprägungen daraus gültig sind. So kann der Prozess
Finanzreporting sowohl für die Beschreibung und Einhaltung eines
Risikomanagementsystems als auch für die Einhaltung der
Bilanzierungs- und Publikationsvorschriften nach dem Deutschen
Handelsgesetzbuch HGB herangezogen werden. Damit der Aufwand im
Unternehmen überschaubar bleibt, gilt es, beide Aufgaben mit dem
identischen Prozess abzubilden. Anhand dieses Beispiels wird
deutlich, dass Änderungen in der Unternehmensstrategie und / oder
anderer Richtlinien sofort Einfluss auf die Managementsysteme und
damit auf die Compliance haben. Eine Änderung der Bilanzierungsform
auf IFRS bewirkt die Frage: "Wird zusätzlich weiterhin nach
HGB bilanziert?" In diesem Fall gilt es, den Prozess
Bilanzreporting nach den Richtlinien IFRS zusätzlich abzubilden
ohne die bisherigen zu stören.
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Punkte aus IT-Sicht
Die Sicht der IT auf Regelkonformität wird aktuell von wesentlichen
Themengruppen beherrscht:
- Digitale
Betriebsprüfung
- IT-Sicherheit
und Datenschutz
- eMail-Archivierung
- Elektronische
Signatur
Digitale Betriebsprüfung
Die in der Abgabenordnung AO, den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführungssysteme GoBS, demnächst GoBIT und
den Grundsätzen der GDPdU mit dem zugehörigen Fragen- und
Antwortkatalog beschriebenen Anforderungen an steuerpflichtige
Unternehmen, eine digitale Betriebsprüfung vorzubereiten und zu
unterstützen, haben eine neue Qualität gewonnen. Mit dem
Jahressteuergesetzt 2009 ist es erstmals möglich, gegen ein
Unternehmen ein Zwangsgeld bis zu 250.000,00 Euro zu erheben, wenn
diese Unterstützung nicht gewährleistet wird. Die Herausforderung
bei der digitalen Prüfung ist die Bereitstellung der verschiedenen
Zugriffsformen Z1, Z2 und Z3, die Verbindung von strukturierten
Daten (Buchungssätzen) und zugehörigen bildlichen Informationen
(Scann einer Eingangsrechnung).
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"Mit
der Entscheidung, was für uns relevant ist, haben wir die Komplexität
aus der Compliance genommen und sehen jetzt unsere Aufgaben und
Teilprojekte." (Vorstand).
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IT-Sicherheit und
Datenschutz
Die Gewährleistung der IT-Sicherheit, also der Verfügbarkeit und
Sicheren Speicherung von Daten, der klaren Regelung von
Zugriffsrechten von Personen auf Daten und deren Schutz vor Spionage
und Verlust wird über die Anforderungen eines gültigen und vom
Wirtschaftsprüfer testierbaren Risikomanagements gesteuert. Die
Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes mit dem § 42a BDSG
schreibt eine Meldepflicht vor, sofern ein Verstoß gegen
Datenschutzregelungen, ganz besonders im Umgang mit
personenbezogenen Daten erfolgt.
eMail-Archivierung
Der Widerspruch zwischen Datenschutz (dem in Deutschland gültigen
informellen Selbstbestimmungsrecht über das persönliche Postfach)
und den Anforderungen der Archivierung von steuerrelevanten Daten
und Handelsbriefen, geregelt in EuroSOX (8. EU-Abschlussprüfer-Richtlinie
07/2008) und dem Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten der
Abgabenordnung AO § 146 2.1 gilt es zu lösen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die Regelung im Umgang mit persönlichen Postfächern bei
geduldeter oder zugelassener privater Nutzung des Internets nicht
nur einer Besitzvereinbarung, sondern zusätzlich der
Individualvereinbarung mit jedem Mitarbeiter bedarf. Gerade diese
Regelung wird bei bestehenden Arbeitsverhältnissen zu einem
intensiven Austausch mit den Mitarbeitern führen.
Elektronische
Signatur
Die elektronische Signatur zur Rechtssicherheit im elektronischen
Geschäftsverkehr greift immer stärker um sich. Aktuelle europäische
Bemühungen, die in Deutschland gültige, sehr hohe Norm der
qualifizierten Signatur zu reduzieren, zeigen voraussichtlich in den
Niederlanden erste Ergebnisse. So kann auch davon ausgegangen
werden, dass zukünftig eventuell eine geringere technische
Anforderung EU-weit akzeptiert werden. Auf alle Fälle ist sicher zu
stellen, dass jedes Unternehmen sich insbesondere beim Versand von
Rechnungen und Handelsbriefen zukünftig korrekt verhält.
Hauptmaßnahmenfelder
der IT
Beim Vorgehen im Unternehmen kann die IT diese Fragen beantworten:
- Welche Daten und Informationen
(digital) unterliegen Regelwerken?
- Ist die Entstehung von Daten
eindeutig geregelt? (Beispiel: Finanzreporting)
- Ist die Speicherung sicher?
- Ist der Zugriff nur für
autorisierte Personen sicher gestellt?
- Ist der Prozess Entstehung
– Speicherung – Zugriff per System nachvollziehbar und
dokumentiert?
- Ist die IT-Infrastruktur
ausreichend verfügbar? (Beispiel: Definierte Wiederanlaufzeiten
nach Systemausfall.)
- Werden Daten nur in zulässiger
Form gespeichert (Datenschutz)?
Einige Fakten und
Argumente für Unternehmen
In der Diskussion des Unternehmens muss jedem Verantwortlichen klar
sein, welche Wirkung die Einhaltung von Compliance oder
Regelkonformität bedeutet:
- Compliance
ist eine Vorbehaltsverantwortung der Geschäftsführung bzw. des
Vorstands und ist nicht delegierbar.
- Die
Umsetzung von Compliance ist eine Gemeinschaftaufgabe der
Verantwortlichen für Organisation, Recht, Personal,
Rechnungswesen und IT.
- Wirtschaftsprüfer
und Aufsichtsgremien bestehen auf der Testierbarkeit der
Verfahrensdokumentation für die Managementsysteme (Risiko,
Prozesse, IT, QM und IKS).
- Datenschutz,
IT-Sicherheit und Archivierung unterliegen regional
unterschiedlichen rechtlichen Regelungen.
- Die
Archivierung von eMails stellt eine besondere Herausforderung
dar. Es gilt den Widerspruch zwischen den
Datenschutzanforderungen und den Aufbewahrungsregelungen zu lösen.
Drehbuch für die
Umsetzung im Unternehmen
Ein klares Drehbuch hilft bei der Umsetzung im Unternehmen:
1.
Identifizieren Sie, welche Themen für das Unternehmen als relevant
angesehen werden.
Welche Gesetze, Regelwerke oder bilaterale Verträge bestehen in
einer Region (Nation, Bundesstaat, weltweit) zu den relevanten
Themen. Legen Sie fest, ob die Umsetzung von Compliance zentral oder
dezentral erfolgt. Die dezentrale Umsetzung kann von Vorteil sein,
wenn in der internationalen Situation besonders unterschiedliche
kulturelle Werte an den Standorten gelebt werden.
2. Drehbuch
Compliance mit Prioritäten
Schaffen Sie einen Projektplan mit Vorgaben der Unternehmensleitung
und markieren Sie, ob diese bereits ganz oder teilweise umgesetzt
sind, bzw. wann dies geplant ist. Nehmen Sie Themen auf, für die
die Unternehmensleitung noch Vorgaben erarbeiten muss und
diskutieren Sie mit dem Wirtschaftsprüfer, welche Punkte im
Jahresabschluss testiert werden sollen oder müssen.
3.
Entscheidung und Umsetzung
Nutzen Sie zur Findung von Entscheidungen und der Umsetzung
vorhandene Checklisten, Handbücher zu den einzelnen Themengebieten.
Dies kann in der IT auch das Handbuch des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik www.bwi.de
sein. Schaffen Sie mit einer Aufwand-Nutzen-Analyse die Freigabe für
einzelne Projektteile und Budgets. Im Unternehmen darf durchaus
bewusst sein, was passiert und welche Risiken bestehen, wenn
einzelne Punkte nicht umgesetzt werden. Diese Alternativen bei
bewusster Nichtumsetzung müssen der Unternehmensleitung bekannt
sein und dort auch verantwortet werden. Dies gilt im Innen- und im
Außenverhältnis.
4.
Prozessgestützte Dokumentation
Die Einarbeitung der Lösungen und Verfahren passieren sinnvoller
Weise in vorhandenen Managementsystemen (Qualitätsmanagement,
Risikomanagement, IT-Verfahrensdokumentation, internes
Kontrollsystem IKS). So ist eine einfache Handhabbarkeit sicher
gestellt und es sind keine neuen Methoden oder Audits für die
Mitarbeiter erforderlich.
Compliance
Zusammenfassung
Damit Ihr Unternehmen nach außen regelkonform auftritt und im
Innenverhältnis regelkonform arbeitet gelten diese Schritte:
- Die Organe des Unternehmens müssen
ihre Verantwortung kennen.
- Der Ausgangspunkt für die
Umsetzung der einzelnen Regelwerke ist deren Relevanz für das
eigene Unternehmen.
- Mit der Zerlegung in einzelne
Entscheidungen wird die Komplexität aus der Gesamtaufgabe
herausgenommen.
- Compliance wird zu einem
prozessgestützten Drehbuch zur Umsetzung bestehender
Regelwerke.
- Grundlage für die Ausprägung
der Compliance ist die gelebte Unternehmenskultur.
- Compliance ist nicht
branchenspezifisch.
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Dipl.Ing. Peter Rösch CMC/BDU entwickelt das Drehbuch, moderiert die Entscheidungsfindung und protokolliert die Umsetzung von Projekten zur Regelkonformität, Compliance genannt. |
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Compliance - oder sagen Sie einfach Regelkonformität
(als PDF-Datei, 100 KB) |
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